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Die neuen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 sehen vor, dass Immobilienbesitzer, die vermieten oder verkaufen ab 1. Mai 2014 grundsätzlich einen „Energieausweis“ vorlegen müssen. Bisher war das nur notwendig, wenn die Mieter oder Käufer dies ausdrücklich verlangten. Neu ausgestellte Energieausweise müssen ab dann sogenannte Energieklassen enthalten, wie man sie bereits von Elektrogeräten kennt. Die Skala reicht von der Bestnote „A+“ bis zur schlechtesten Bewertung „H“. Erstere ist grün dargestellt, letztere rot. Der Durchschnitt der Gebäude liegt heute im gelben Bereich bei „E“. Man unterscheidet zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ersterer ist aussagekräftiger, da der Wert unabhängig vom Heizverhalten der vorherigen Bewohner ermittelt wurde. Achtung: Sogar in der Immobilienanzeige müssen die Immobilienbesitzer den Energiekennwert in Kilowattstunden ab 1. Mai 2014 schon angeben. Verfügen diese bereits über einen neuen Ausweis nach EnEV 2014, sind sie verpflichtet, zusätzlich die Energieklasse des Gebäudes und den Energieträger für die Heizung wie Öl und Gas zu vermerken. Rufen Sie uns an.